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Miet- und Wohnrecht

Das Miet- und Wohnrecht stellt nicht nur für den juristischen Laien, sogar auch für manche Juristen eine höchst komplexe Rechtsmaterie dar. Es wird dauernd verändert und dadurch nicht einfacher; regelmäßige Novellierungen sind an der Tagesordnung.

Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, für das Klientel maßgeschneiderte Verträge und Vereinbarungen (Mietverträge, Benützungsregelungen, Nutzungsvereinbarungen, Räumungsvereinbarungen, etc.) auszuarbeiten und dieses bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Rechtsmaterie kompromisslos, effizient und mit dem nötigen Fachwissen vor Gericht und Behörden (Schlichtungsstelle) zu vertreten.

Die Verwendung von „Musterverträgen“ sichert beide Vertragsparteien oft nicht ab, lässt individuelle, für einen Vertragspartner wichtige Umstände ungeregelt und führt im Streitfall zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter, die in der Regel in einem langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit enden.

Wir empfehlen bereits bei der Vertragsgestaltung –jedenfalls aber noch vor Unterfertigung eines (Miet-)Vertrages – eine Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, um Fehler, die man später bereuen könnte, zu vermeiden. Eine fundierte Rechtsberatung und einmalige Vertragserrichtung bzw. Vertragsüberprüfung durch einen Rechtsanwalt vor Vertragsunterfertigung schafft von Beginn an juristische Klarheit, vermeidet in den meisten Fällen einen Gerichtsstreit und spart vor allem Zeit und Geld.

Aus unserer langjährigen Praxis und Erfahrung wissen wir, dass Rechtsunkundige oftmals Verträge unterschreiben, ohne die in der Formulierung versteckten juristischen, für sie höchst nachteiligen „Feinheiten“ erkannt zu haben. Oftmals finden sich auch Klauseln in Verträgen, die – auch wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden – bei einem Rechtsstreit nicht standhalten und unwirksam sind.

Die einzige logische Konsequenz: dann wird guter Rat teuer !

Wissen Sie, welcher Mietzins (Richtwertmietzins, Kategoriemietzins, angemessener Mietzins, freivereinbarter Mietzins) für Ihr Mietobjekt zur Anwendung kommt ?

Wissen Sie, ob bei Ihrem Bestandsobjekt für den Mieter ein Kündigungsschutz besteht ?

Wissen Sie, ob Ihr Mietobjekt im Voll-, Teil- oder unter Umständen sogar Nichtanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes liegt ?

Wissen Sie, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den vereinbarten Hauptmietzins erhöhen kann ?

Wissen Sie, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Vermieter dem Mieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht bei der Mietwohnung überwälzen darf ?

Die Erörterung und Beantwortung dieser Fragen und noch anderer vor Vertragsunterfertigung ist für Mieter und Vermieter unumgänglich!

Unsere Kanzlei erbringt für den Mieter, Vermieter, für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer …, insbesondere folgende Vertretungsleistungen:

u.v.m.

 

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