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Bau- und Immobilienrecht

Wir vertreten regelmäßig in allen Bauverfahren und außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie zum Beispiel in Beweissicherungsverfahren und Verfahren über Baumängel.

Vorrangiges Ziel ist es stets, eine wirtschaftliche und praxisorientierte Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, um teilweise nicht unerhebliche Sachverständigenkosten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und das damit verbundene Kostenrisiko zu vermeiden. Zu unseren Klienten zählen private Bauherrn, Bauunternehmer, Architekten und Bauträger.

Wir führen auch regelmäßig die Beratung und Vertretung bei An- und Verkauf von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Grundstücken durch. Wir prüfen, gestalten und errichten für unsere Klienten die entsprechenden Verträge, wie etwa Liegenschaftskauf-, Bau-, Bauträger- und Architektenverträge. Ebenso beraten und vertreten wir umfassend bei Auftragsvergaben und bei der gesamten Durchführung des Bauvorhabens bis zur Endabnahme. Im Architektenrecht prüfen und klären wir Haftungsfragen und setzen Honorarforderungen durch.

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