Ehe- und Familienrecht
Mit dem Familienrecht (einschließlich Kindschaftsrecht) werden die wechselseitigen rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und deren Kinder, mit dem Eherecht die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten geregelt.
Die Familie ist die zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft.
Bereits in guten und harmonischen Zeiten ist es für frisch Verheiratete ratsam, unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes mit einem Ehepakt die Folgen der Ehe und einer Scheidung vertraglich festzulegen.
Denn ist einmal der Friede und das wechselseitige Vertrauen in der Ehe dahin, sind nervenaufreibende Streitereien zwischen Eheleuten an der Tagesordnung und eine Scheidung nicht mehr weit.
Scheidungsprozesse sind oft lang, hart, emotional geführt und kostenintensiv.
Dennoch empfehlen wir Ihnen in solchen Fällen dringend, bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und sich zunächst einmal über Ihre Rechte zu erkundigen.
Das Recht auf Ehegatten- und Kindesunterhalt, eine gerechte Vermögensaufteilung, die Zurückzahlung von Schulden und die Obsorge von mj. Kindern, aber auch die Frage, wie ich Beweismittel zur Durchsetzung meiner Scheidungsgründe und die Offenlegung des gemeinsamen Vermögens sichere, wird dann zum zentralen Scheidungsthema zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt.
Wie die Praxis und unsere langjährige Erfahrung zeigt, führen Scheidungsverfahren in der Regel zu einer psychischen Extrembelastung bei Eltern und Kind.
Oberstes Ziel bleibt daher für uns als Rechtsvertretung, für unsere Klientel entlastend die Dinge in die Hand zu nehmen und mit der nötigen Konsequenz, einem Verhandlungsgeschick und fundiertem Fachwissen einen Vergleich als einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Eine Scheidung im Einvernehmen erfordert im wesentlichen die Einigung der Eheleute über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, mj. Kindesunterhalt, alleinige oder gemeinsame Obsorge des Kindes, das regelmäßige Besuchsrecht des nicht (mehr) in den Familienverband integrierten Elternteiles und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der ehelichen Ersparnisse.
Als kompetente Anwaltskanzlei sind wir bemüht, für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu finden und mit der nötigen Konsequenz auch durchzusetzen.
Wir erbringen für Sie insbesondere nachgenannte Beratungs- und Vertretungsleistungen:
- Umfassende und kompetente Rechtsberatung bei bevorstehenden Scheidungen und Auflösung von Lebensgemeinschaften
- Konsequente Vertretung in Gerichtsverfahren bei strittigen Scheidungen nach Einbringung einer Scheidungsklage / Widerklage und außergerichtlich zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Scheidung
- Bei Gewalt in der Familie: Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
- Ausarbeitung eines für den Klienten maßgeschneiderten Scheidungsvergleiches, den es dann nur noch vor Gericht von beiden Eheleuten zu unterfertigen gilt
- Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme, wenn für einen Ehepartner das weitere Zusammenleben unzumutbar wird
- Antrag auf Feststellung von Kindesunterhalt
- Antrag auf Gewährung von Besuchsrecht bei mj. Kindern
- Antrag auf vorläufige bzw. endgültige Übertragung der Obsorge bei mj. Kindern
- Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach rechtskräftig vollzogener Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft