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Abfragen

Unsere Kanzlei hat so wie alle anderen Rechtsanwälte auch direkten Zugriff auf die österreichischen Datenbanken im

Sie haben die Möglichkeit, mittels einer gesonderten Anfrage an unsere Kanzlei (siehe Rubrik „Kontakt-Allgemeine Anfragen“) einen kostenpflichtigen Auszug aus den oben dargestellten Datenbanken zu bestellen, den wir Ihnen nach Eingang des Abfragehonorars umgehend mittels e-mail übermitteln werden.

Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie einen verbindlichen Auftrag ein, der von Ihnen nur solange widerrufen werden kann, als die Abfrage von uns noch nicht durchgeführt wurde. Ihr kostenpflichtiger Auftrag wird von unserer Kanzlei frühestens mit dem Einlangen des tieferstehenden Honorarakontos, spätestens mit der tatsächlichen Vornahme der Datenbankabfrage angenommen.

Bei Ihrer Anfrage bitten wir folgende Daten vollständig anzugeben, anderenfalls wir nicht in der Lage sind, Ihre Anfrage zu bearbeiten:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein positives Ergebnis einer Datenbankabfrage von den korrekten und richtig lautenden, von Ihnen bekannt zu gebenden Anfragedaten abhängig ist.

Werden uns von Ihnen falsche oder unvollständige Abfragedaten (falscher Personenname, falsche Schreibweise, falsche Register/Firmenbuchnummer, falsches Geburtsdatum, falsche Grundstückszahl, falsche Einlagezahl, etc.) mitgeteilt, so verlaufen solche Abfragen negativ und somit ohne Ergebnis.

Bei Abfragen aus dem Österreichischen Zentralmelderegister (ZMR) fallen auch bei Negativergebnissen Abfragekosten an, die für den Fall der Mitteilung von falschen oder unvollständigen personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) von Ihnen dann zu bezahlen sind.

Wurde auf Grund Ihres Dienstleistungsauftrages von unserer Kanzlei eine Datenbankabfrage durchgeführt, so kann dieser nicht mehr widerrufen werden.

Für die Durchführung einer von Ihnen bestellten Datenbankabfrage stellen wir Ihnen folgendes Honorar, welches sich aus den sog. Abfragekosten und Dienstleistungskosten unserer Kanzlei zusammensetzt, in Rechnung:

1. Tatsächlich auflaufende Abfragekosten (=Fremdkosten)

zwischen EUR 4,– und 8,– brutto pro Abfrage

(ist von der Anzahl der Abfrageseiten abhängig; diese Kosten laufen auf bei einer durchschnittlichen, etwa 3 Seiten bestehenden Abfrage mit einem positiven Ergebnis; bei Grundbuchs- und Firmenbuchabfragen können sich diese Abfragekosten je nach Umfang –ebenfalls abhängig von der Anzahl der Seiten- erhöhen;

bei Negativergebnissen fallen in der Regel keine Abfragekosten an, ausgenommen bei ZMR-Anfragen, letztere betragen fix EUR 4,08 brutto)

2. Dienstleistungskosten

Bei positiven Ergebnissen: Fix EUR 10,– brutto pro Abfrage

Bei negativen Ergebnissen: Fix EUR 5,– brutto pro Abfrage

(fällt auch an, wenn uns von Ihnen keine oder falsche bzw. unvollständige Abfragedaten bekannt gegeben werden)

Zum Zwecke der Durchführung einer Datenbankabfrage ist von Ihnen vorab ein Honorarakonto von EUR 20,– auf unser Kanzleikonto, lautend auf Reiffenstuhl & Reiffenstuhl Rechtsanwaltspartnerschaft OG, Kontonummer 53801, BLZ 20205, zur Überweisung zu bringen.

Bei der Überweisung sind Ihre personenbezogenen Daten als zahlungspflichtige Person (Auftraggeber) sowie die Anfragedaten im Verwendungszweck zwingend anzugeben.

Nach durchgeführter Anfrage werden wir mit Ihnen umgehend abrechnen und Ihnen neben dem Abfrageergebnis mittels E-Mail auch eine gesonderte Honorarnote zukommen lassen. Ein sich aus der Abfrage in Zusammenhang mit Ihrer Vorausleistung allfällig ergebendes Guthaben werden wir zeitgleich mit der Übermittlung des Abfrageergebnisses auf das uns von Ihnen bekannt gegebene Konto rücküberweisen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage als Auftrag erst und nur dann annehmen und durchführen können, wenn das oben genannte Honorarakonto unserem Konto gutgebucht ist.

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