Exekutionsrecht
…es ist noch nicht zu spät !
Die Situation kennt fast jeder: man borgt einem Bekannten Geld, das nicht mehr zurückbezahlt wird; man erbringt eine Dienstleistung als Unternehmer oder liefert Waren aus, die Rechnung wird wider Erwarten jedoch nicht bezahlt……; mit einem Wort: man läuft Gefahr, das einem zustehende Geld nie wieder zu sehen !
Gerade in Zeiten wie diesen ist vor allem dann professioneller Rechtsbeistand gefragt:
Unsere Kanzlei hat sich bereits vor Jahren im Bereich des Exekutionsrechtes spezialisiert und versucht verstärkt und mit effizienten Zwangsmaßnahmen, für den Gläubiger offene Forderungen gegenüber dem Schuldner einbringlich zu machen.
Unsere Kanzlei erbringt für den Gläubiger insbesondere folgende Vertretungsleistungen:
- Die Einbringung von diversen Exekutionsanträgen
- Fahrnisexekution
- Forderungsexekution (Kontenpfändung, Pfändung von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Pfändung von Provisionen und Werklohnforderungen, Pfändung von Stammeinlagen bei Unternehmen …)
- Gehaltsexekution
- Rechteexekution (Pfändung von Gewerberechten, Gesellschaftsrechten, Mietrechten …)
- Liegenschaftsexekution (zwangsweise Versteigerung, Zwangsverwaltung, zwangsweise Pfandrechtsbegründung…)
- Beteiligung an Exekutionsvollzügen zur effizienten Durchsetzung der dem Gläubiger zustehenden Rechte
- Abschluss von Ratenvereinbarungen
- Ausverhandeln von Abschlagszahlungen
- Regelmäßige Kontrolle und Überwachung des Exekutionsverfahrens
- Einbringung von Drittschuldnerklagen einschließlich Vertretung in Drittschuldnerprozessen
- Einbringung von Vollzugsbeschwerden bei nicht korrektem Vorgehen von Vollzugsbeamten
- Die Einbringung von Rechtsmitteln (Rekurs gegen Exekutionsbewilligungsbeschluss, Anordnungen des Gerichtes, etc.)
- Bonitätsüberprüfungen
- u.v.m
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