Asyl- und Fremdenrecht
Unsere Anwälte haben sich auch auf das Gebiet des Ausländerrechtes spezialisiert. Wir beraten und vertreten unsere Klienten regelmäßig in Fragen des Asylrechtes, Fremden-, Ausländerbeschäftigungs- und Staatsbürgerschaftsrechtes.
Dabei geht es um folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vertretung in Schubhaftangelegenheiten
- Vertretung vor dem Arbeitsmarktservice und den nachfolgenden Behörden
- Begleitung bei Asyleinvernahmen und sonstige Vertretung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
- Begleitung und Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
- Verfassen von Beschwerden gegen erstinstanzliche negative Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl
- Verfassen von Beschwerden gegen Bescheide des Arbeitsmarktservice
- Verfassen von Verwaltungs- Verfassungsgerichtshofbeschwerden, Vertretung vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts
- Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungsverfahren
- Aufenthaltsverbotsverfahren
- Fremdenpolizeiliches Verfahren
- Ausweisungen