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Arzthaftungs- und Patientenrecht

Die Gründungsgesellschafter unserer Kanzlei entstammen aus einer Ärztefamilie. Dadurch ergibt sich für unsere Juristen auch heute noch ein breiter Kontakt zu verschiedensten Medizinern, der es ermöglicht, für unsere Klienten im Vorfeld medizinische Fachfragen rasch und kompetent abklären zu können.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst sowohl den außergerichtlichen Lösungsversuch als auch die Beschreitung des Gerichtsweges im Zusammenhang mit dem Vorliegen ärztlicher Kunstfehler. Wir berechnen Schmerzengeldforderungen, beraten und vertreten unsere Klienten im Zivilrechtsweg, vor dem Strafgericht und den Schlichtungsstellen.

Wir wehren für unsere Klienten jedoch auch unberechtigte Geldforderungen ab. Wir beauftragen für Sie bei Wunsch auch einen Mediziner mit der Prüfung der Behandlungsunterlagen. Dieser kann Ihnen und uns bei Bedarf im Wege eines privaten Gutachtens oder einer kurzen Stellungnahme aufzeigen, ob und wenn ja wann und wie bei der Behandlung gegen ärztliche Standards verstoßen worden ist.

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