Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Auf Grund der Vielzahl der für den Unternehmer relevanten Gesetze, Verordnungen und immer mehr zunehmenden Novellierungen, die für ein Unternehmen kaum mehr überschaubar sind, ist professionelle, kompetente und effiziente rechtliche Vertretung unumgänglich.
Oft ist ein Rechtsbeistand für ein Unternehmen gerade am ANFANG einer Geschäftsbeziehung zur Vermeidung von Missverständnissen, zur Hintanhaltung von drohenden Rechtsstreitigkeiten, aber auch zu deren Absicherung gefragt, denn „im Nachhinein“ hat der Rechtsanwalt nur mehr bedingt und oft mit großen Schwierigkeiten verbunden die Möglichkeit, für den Klienten Schadensminimierung zu betreiben – dann wird oft alleine wegen eines unvermeidlichen und langwierigen Rechtsstreites mit dem Kontrahenten guter Rat teuer !
Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen neben der kompetenten aussergerichtlichen Rechtsberatung vor allem auch bei Rechtsstreitigkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte und vor allem auch Leistungsansprüche vor Gerichten, sei es gegenüber dem Geschäftspartner, gegenüber sonstigen Dritten, aber auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaft / Gesellschafter(n) / Geschäftsführer(n) etc. zu vertreten.
Wir setzen Ihr Recht mit dem nötigen Eifer, Engagement und Fachwissen kompromisslos durch !
Unsere Kanzlei erbringt für den Unternehmer insbesondere folgende Vertretungsleistungen:
- Regelmäßige Betreuung von Unternehmen in aussergerichtlichen Angelegenheiten durch kompetente und rasche Rechtsauskünfte
- Vertretung vor Gerichten und Verwaltungs(straf-)behörden (einschließlich Berufungsbehörden und Höchstgerichten)
- Beratung bei Rechtsformwahl (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen …)
- Gründung von Unternehmen, insbesondere auch GmbHs
- Umwandlung von Unternehmen
- Errichtung diverser Unternehmensverträge, Vereinbarungen und Gesellschaftsbeschlüsse (Gesellschaftsverträge, Abtretungsverträge, Unternehmenskaufverträge …)
- Errichtung von Verträgen in Zusammenhang mit der laufenden Unternehmensführung, insbesondere auch zur Besicherung von Unternehmensforderungen (Mietverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Darlehensverträge, Pfandbestellungsverträge, Ratenvereinbarungen, Vereinbarungen zur Übernahme von Mitschuldnerhaftungen durch Dritte, Kooperationsverträge, Werkverträge, Dienstverträge …)
- Beratung von Geschäftsführer und Gesellschafter bei laufender Unternehmensführung
- Vornahme von Firmenbucheingaben bei Ersteintragung und Änderungen im Unternehmensstand (Firmenwortlaut, Unternehmensgegenstand, Gesellschafterwechsel, Geschäftsführerwechsel, Stammeinlagen…)
- Gründung und Vertretung von ARGE (Arbeitsgemeinschaften)
- Ordnungsgemäße Auflösung und Liquidation von Unternehmen, insbes. auch bei GmbHs einschließlich Löschung vom Firmenbuch
- Klags- und Exekutionsführung zur Hereinbringung von offenen Forderungen (Rechnungen, Honoraren …) gegenüber Schuldnern (siehe auch Schwerpunkt „Exekutionsrecht“)