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Landwirtschafts- und Jagdrecht

Als Anwälte beraten und vertreten wir regelmäßig landwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe und Erzeugergemeinschaften in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Landwirtschaft. Wir unterstützen sie regelmäßig in agrarspezifischen Fragen des Zivil- und Verwaltungsrechtes, der Vertragsgestaltung bei Abschluss von Absatz-, Einkaufs- und Bewirtschaftungsverträgen und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Mängelrechten beim Landmaschinenkauf, Regulierung von Flurschäden, Grenzstreitigkeiten, Beitreibung offener Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen, Mitgliedschaften in Genossenschaften und Verbänden und dem Abschluss von Jagdpachtverträgen und in Wildschadens- und Verwaltungsverfahren nach den Jagdgesetzen (Fehlabschüsse, Jagdkartenentzug, Abschussplan, usw.).

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