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Sie haben Probleme oder wollen solche vermeiden? Wenden Sie sich zu diesem Zweck an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie dort einen Besprechungstermin für ein Erstgespräch. Wir informieren Sie rasch und kompetent. Sie erhalten eine erste Information über die geltende Rechtslage und die für Ihren Fall am besten zutreffende Vorgehensweise. Das Erstgespräch ist kostenlos, wenn es unmittelbar im Anschluss daran zu einer Auftragserteilung an unsere Kanzlei kommt und zwischen Ihnen und unserer Kanzlei im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Andernfalls werden wir Ihnen das Honorar für das Erstgespräch je nach Dauer und Gegenstand der Beratung auf Grundlage der geltenden Autonomen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) bzw. auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) in Rechnung stellen.

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